Familienrecht, Arbeitrecht, Erbrecht und Verkehrsunfallrecht Schwetzingen

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Kosten

Es gibt häufig Situationen, in denen man sich Rechtsrat einholen möchte. Jedoch wird der Weg zum Rechtsanwalt gescheut, da Unsicherheit bezüglich der entstehenden Kosten besteht. Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den Kosten und Gebühren versuchen wir nachfolgend zu erörtern. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir können hier nur allgemein gehaltene Auskünfte geben, sehen es jedoch als unsere Verpflichtung an, Sie umfänglich über die Kosten zu informieren. Dies ist Ihr gutes Recht, denn es geht um Ihr Geld. Zudem kann eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung nur dann entstehen, wenn auch diesbezüglich Klarheit herrscht.

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts?

Die Gebühren des Rechtsanwalts sind im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie bemessen sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit. Wir rechnen unsere Gebühren grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung ab.

Für eine außergerichtliche Beratung und die Erstellung von anwaltlichen Gutachten müssen wir mit unseren Mandanten eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen, da der Gesetzgeber für diese anwaltliche Tätigkeit keine gesetzliche Gebührenvorgabe mehr getroffen hat.

Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs fallen Gebühren in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.

Bei außergewöhnlichem Umfang der Mandatsbearbeitung schlagen wir unseren Mandanten von vornherein den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Hier kommt es maßgeblich auf Ihren mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen Vertrag an. Gerne fragen wir für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob die entstehenden Kosten übernommen werden. Es fällt uns einfach Ihrer Versicherung den relevanten Sachverhalt für eine Entscheidung mitzuteilen.

Habe ich nach einem gewonnen Prozess einen Kostenerstattungsanspruch (Rechtsanwalt und Gerichtsgebühren) gegen die andere Partei?

Grundsätzlich gilt für den Prozess: Wer verliert, zahlt. Wer gewinnt, zahlt nichts. Wer teilweise gewinnt und teilweise verliert, zahlt in dem Verhältnis, in dem er gewonnen bzw. verloren hat.

Von der Regel, dass derjenige, der den Prozess verliert, die Anwaltskosten des Gegners erstatten muss, gibt es eine praktisch besonders wichtige Ausnahme: Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz hat man auch dann, wenn man den Prozess gewinnt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Dies bedeutet, dass jede Partei die Kosten des Prozessbevollmächtigten selbst zu tragen hat.

Was ist Beratungs- und Prozesskostenhilfe?

Sollte Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen, so gewährt Ihnen der Staat unter Umständen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Die Kosten Ihres Rechtsanwaltes werden dann vom Staat übernommen.