Verkehrsunfallrecht
Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?
Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten, d.h. als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehören evtl. Ersatz der Sachschäden, Heilbehandlungskosten, des sog. Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, etc. Oftmals werden Schäden aus Unwissenheit nicht geltend gemacht.
Wir helfen Ihnen gerne, die Ihnen durch den Unfall entstandenen Schäden umfassend gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Kann ich den Sachverständigen selbst auswählen?
Ja, Sie sind frei in der Wahl des Sachverständigen. Auch wenn die Versicherung Ihnen einen bestimmten Sachverständigen „ans Herz legt“, können Sie diesen ohne Bedenken ablehnen.
Wer zahlt die Kosten des Sachverständigengutachtens?
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners übernehmen, sofern dieser den Unfall allein verursacht hat. Nur dann, wenn es sich erkennbar um einen sog. Bagatellschaden (ca. 800,00 €) handelt, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt.
Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?
Wurden Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie Ihre Kosten für den Rechtsanwalts bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Trifft Sie ein Mitverschulden, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten jedenfalls in Höhe des Mitverschuldensanteils des Gegners zu ersetzen.
Kann ich mein Auto in jeder Werkstatt reparieren lassen?
Ja, Sie sind nicht gezwungen Ihr Fahrzeug in einer von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Werkstatt reparieren zu lassen. Sie können Ihr Auto in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Etwas anderes kann im Falle eines Kaskoschadens gelten, wenn Sie mit Ihrer Versicherung einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben
Kann ich einen Mietwagen in Anspruch nehmen?
Für die Zeit der Reparatur haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen. Das angemietete Fahrzeug sollte jedoch in einer Klasse niedrigeren Kategorie eingestuft sein.